Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pixelrobots Website-Service (WaaS) · Stand: 05.09.2026 · Version 1.6 (Entwurf)
⚠ Vorläufige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden derzeit anwaltlich geprüft. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter dieser Adresse abrufbar ist. Für bereits geschlossene Verträge gelten die jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen AGB.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pixelrobots, Inhaber Benjamin Postulka, Marcusallee 16, 28359 Bremen (nachfolgend „Pixelrobots") und Kunden über die Erbringung von Website-Service-Leistungen im Rahmen des Modells „Website-as-a-Service" (nachfolgend „WaaS-Vertrag" oder „Vertrag").
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pixelrobots ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Pixelrobots schließt Verträge auf Grundlage dieser AGB ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
  4. Bestandteil dieser AGB sind die folgenden Anlagen:
    • Anlage 1: Modul-Katalog (Pakete und Add-on-Module mit verbindlichem Leistungsumfang)
    • Anlage 2: Ticket-Definition (Definition, Mengen, Fristen und Abgrenzung der Pflege-Tickets)
    Bei Widersprüchen zwischen AGB und Anlagen geht die Regelung der AGB vor.
  5. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach § 12 Abs. 2 ist keine Anlage im Sinne des Absatzes 4. Er wird als eigenständiger Vertrag neben diesen AGB geschlossen; die Vorrangregel des Absatzes 4 gilt für ihn nicht. Für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten geht der AVV diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Pixelrobots erbringt für den Kunden Website-Service-Leistungen, die folgende Bestandteile umfassen:
    • Erstellung einer Website nach den Maßgaben des gewählten Pakets (Solo, Standard oder Plus) gemäß Anlage 1
    • Hosting der Website auf europäischen Servern, einschließlich SSL-Zertifikat und automatischer Backups
    • Pflege der Website über Tickets gemäß Anlage 2
    • Optional: zusätzliche Funktionen über zubuchbare Module gemäß Anlage 1
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen Pixelrobots und Kunde abgeschlossenen Service-Vertrag und den im Vertrag festgehaltenen Modulen.
  3. Pixelrobots ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Pixelrobots.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote von Pixelrobots sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung von Pixelrobots auf eine Bestellung des Kunden, oder
    • Beginn der Erbringung der Leistung durch Pixelrobots aufgrund einer Bestellung des Kunden, oder
    • elektronische Vertragsunterzeichnung über ein von Pixelrobots bereitgestelltes Verfahren (z. B. digitale Signatur, Tally-Form mit ausdrücklicher Bestätigung).
  3. Der Kunde versichert, dass die im Vertrag angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind. Pixelrobots ist berechtigt, vor Vertragsschluss Identitäts- und Bonitätsprüfungen durchzuführen.

§ 4 Inhaltsverantwortung

  1. Pixelrobots ist Webdesign- und Pflege-Dienstleister, nicht Texterstellungs- oder Content-Produktionsdienst. Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für alle auf der Website veröffentlichten Inhalte liegt beim Kunden.
  2. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:
    • sämtliche von ihm gelieferten Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder ihm die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen
    • die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht oder strafrechtliche Bestimmungen
    • branchenspezifische Vorschriften (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnungen, Preisangabenverordnung) eingehalten werden
    • die Inhalte sachlich korrekt sind
  3. Der Kunde stellt Pixelrobots von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden gelieferten Inhalte gegen Pixelrobots geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Pixelrobots ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder sachliche Richtigkeit zu prüfen.
  5. Benötigt der Kunde Unterstützung bei der Inhaltserstellung (Texte, Logos, Bildbearbeitung), kann er hierfür separate Werkverträge mit Pixelrobots Studio abschließen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des WaaS-Vertrages.

§ 5 Leistungserbringung und Pflege-Tickets

  1. Die laufende Pflege der Website erfolgt über Pflege-Tickets gemäß Anlage 2 (Ticket-Definition). Das monatliche Ticket-Kontingent richtet sich nach dem gewählten Paket:
    PaketTickets pro Monat
    Solo1
    Standard3
    Plus15
  2. Bestätigungs- und Bearbeitungsfristen, Übertragsregeln, Voraussetzungen sowie die Abgrenzung von Tickets gegenüber Modul-Buchungen, Werkverträgen und Einmalleistungen sind in Anlage 2 detailliert geregelt.
  3. Pixelrobots erbringt die Leistungen nach den Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Website (Uptime) wird nicht garantiert; Pixelrobots strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an.
  4. Routinemäßige Wartungs- und Sicherheits-Updates können kurzfristige Unterbrechungen des Website-Betriebs verursachen. Pixelrobots ist berechtigt, solche Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung durchzuführen, soweit es sich um geringfügige Unterbrechungen handelt.

§ 6 Module

  1. Der Kunde kann jederzeit Add-on-Module gemäß Anlage 1 zu seinem Paket buchen. Die Aktivierung erfolgt zum 1. des Folgemonats nach Buchung.
  2. Module sind monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende.
  3. Das Plus-Paket beinhaltet zwei Module aus dem Modul-Katalog kostenfrei. Wechsel der gewählten Module sind einmal pro Vertragsjahr ohne Aufpreis möglich; weitere Wechsel werden mit einer Verwaltungspauschale von 19,99 € brutto (inkl. 19 % USt) pro Wechsel berechnet.
  4. Paketwechsel von Solo zu Standard oder Standard zu Plus sind jederzeit zum Folgemonat möglich. Paket-Reduzierungen (Plus zu Standard, Standard zu Solo) sind nur zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder zum Vertragsjahresende möglich.
  5. Die Absätze 1 bis 4 regeln die Buchung von Modulen. Für Cockpit-Module — Software, die dem Kunden im Cockpit von Pixelrobots zur Verfügung gestellt wird — gilt zusätzlich § 6a.

§ 6a Cockpit-Module: Nutzungsrecht, Prüfpflicht und Bereitstellung

  1. Gegenstand. Cockpit-Module sind Softwarebausteine, die Pixelrobots im eigenen Cockpit betreibt und dem Kunden nach Zuschaltung für seinen Mandanten zur Nutzung bereitstellt. Sie sind zu unterscheiden von den Website-Modulen der Anlage 1, die Funktionen der Website des Kunden erweitern. Welche Cockpit-Module gebucht sind und zu welchem Preis, ergibt sich aus dem Service-Vertrag oder aus Anlage 1, soweit sie dort ausgewiesen sind.
  2. Standardsoftware ohne Exklusivität. Cockpit-Module sind Standardsoftware. Sie werden nicht für einen einzelnen Kunden, sondern zur Nutzung durch eine Vielzahl von Kunden hergestellt, betrieben und weiterentwickelt. Pixelrobots ist berechtigt, dasselbe Modul beliebigen weiteren Kunden zuzuschalten, entgeltlich zu überlassen und zu bewerben — einschließlich unmittelbarer Wettbewerber des Kunden. Ein Zustimmungs-, Informations- oder Beteiligungsrecht des Kunden besteht insoweit nicht.
  3. Nutzungsrecht. Pixelrobots räumt dem Kunden für die Dauer der Zuschaltung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Modul im Rahmen des Cockpits für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Das Recht ist räumlich unbeschränkt, soweit das Cockpit erreichbar ist, und auf den vertraglich vorgesehenen Funktionsumfang beschränkt.
  4. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Bei Verkauf oder Umstrukturierung des Unternehmens des Kunden überträgt Pixelrobots es auf schriftlichen Antrag auf den Rechtsnachfolger; die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.
  5. Der Kunde erhält keinen Quellcode und kein Recht, das Modul zu bearbeiten, umzuarbeiten, zu dekompilieren oder zu vervielfältigen. Die zwingenden Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
  6. Beim Kunden verbleiben die Daten, die er oder seine Nutzer im Modul erfassen — auch soweit sie erst durch das Modul entstehen —, sowie seine mandantenspezifische Konfiguration, soweit sie nicht Bestandteil der Software selbst ist. Pixelrobots erwirbt daran keine eigenen Nutzungsrechte; die Verarbeitung richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
  7. Prüfpflicht bei rechnenden Modulen. Erzeugt ein Modul Ergebnisse, die der Kunde an Dritte weitergibt oder seinen geschäftlichen Entscheidungen zugrunde legt — insbesondere Berechnungen, Angebote, Auswertungen oder Dokumente —, so prüft er jedes Ergebnis vor der Weitergabe. Pixelrobots weist auf diese Pflicht zusätzlich in der Anwendung selbst an der Stelle hin, an der ein solches Ergebnis entsteht.
  8. Die Prüfung nach Absatz 7 ist eine Obliegenheit. Verletzt der Kunde sie und entsteht daraus ein Schaden, den eine Prüfung verhindert hätte, mindert sich ein etwaiger Ersatzanspruch nach § 254 BGB entsprechend. Die Pflicht von Pixelrobots, ein richtig rechnendes Modul bereitzustellen, bleibt davon unberührt — ein Rechenfehler im Modul ist ein Mangel und wird es nicht dadurch, dass der Kunde ihn hätte bemerken können. Cockpit-Module leisten keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
  9. Weiterentwicklung. Pixelrobots entwickelt Module fortlaufend weiter. Ein Anspruch auf einen unveränderten Funktionsumfang besteht nicht. Werden vereinbarte Funktionen wesentlich eingeschränkt oder entfernt, kündigt Pixelrobots dies mit einer Frist von drei Monaten in Textform an; der Kunde kann das betroffene Modul in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
  10. Ende der Zuschaltung. Mit dem Ende der Zuschaltung, spätestens mit dem Ende dieses Vertrages, endet das Nutzungsrecht nach Absatz 3, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Pixelrobots hält die Daten und die Konfiguration des Kunden danach 30 Tage zum Abruf bereit und stellt sie auf Verlangen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung; anschließend werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Benennt die Modul-Anlage des Auftragsverarbeitungsvertrags eine abweichende Abschalt-Prozedur, geht diese vor.
  11. Zuschaltung erst mit Datenschutz-Anlage. Verarbeitet ein Modul personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird es erst zugeschaltet, wenn die zugehörige Modul-Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt und der Kunde sie als Verantwortlicher in Kraft gesetzt hat.
  12. Hat der Kunde die Herstellung eines Cockpit-Moduls gesondert beauftragt, gelten dafür der Studio-Werkvertrag und der Software-Zusatz zu diesem. Die dortigen Regelungen zu Abnahme, Gewährleistung und Mindestbereitstellungsdauer treten neben diesen Paragraphen; das Nutzungsrecht richtet sich auch dann ausschließlich nach den Absätzen 2 bis 6.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Damit Pixelrobots die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehört insbesondere:
    • zeitnahe Bereitstellung aller für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Daten) in nutzbarer Form
    • Erteilung von Freigaben für Vorschauen innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung
    • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners auf Kundenseite
    • zeitnahe Reaktion auf Rückfragen und Klärungs-Pings von Pixelrobots
    • Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten (z. B. Domain-Provider, Google-Business-Profil), sofern dies für die vereinbarten Leistungen notwendig ist
  2. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von Pixelrobots. Bearbeitungsfristen pausieren entsprechend.
  3. Liefert der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen ab Anforderung keine erforderlichen Inhalte oder Freigaben, gilt das betreffende Ticket oder die betreffende Leistung als zurückgezogen, sofern die Bearbeitung noch nicht begonnen hat.

§ 8 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und den gebuchten Modulen gemäß Anlage 1. Alle Preise verstehen sich brutto in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Umsatzsteuer ist im angegebenen Preis enthalten und wird in der Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG gesondert ausgewiesen.
  2. Pixelrobots wendet die Regelbesteuerung nach UStG an (Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 Abs. 2 UStG). Auf allen Rechnungen wird die Umsatzsteuer entsprechend gesondert ausgewiesen.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnungen werden elektronisch (PDF per E-Mail) zugestellt, sofern der Kunde keine schriftliche Zustellung wünscht.
  4. Der Vergütungsanspruch entsteht ab dem Zeitpunkt der Live-Schaltung der Website („Go-Live"). Vor Go-Live entstehen keine laufenden Vergütungsansprüche, soweit nicht im Vertrag separat geregelt.
  5. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist die SEPA-Lastschrift; alternativ akzeptiert Pixelrobots Banküberweisung und Stripe-Zahlungen.
  6. Bei Zahlungsverzug ist Pixelrobots berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  7. Pixelrobots ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückzustellen, sofern der Kunde mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

§ 9 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Der WaaS-Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Live-Schaltung der Website abgeschlossen.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.
  3. Optional kann der Vertrag als Jahresvertrag (12 Monate Mindestlaufzeit) abgeschlossen werden; in diesem Fall gewährt Pixelrobots einen Rabatt von 10 % auf das Basispaket. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Vertragsjahresende; ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
    • bei wesentlicher Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei trotz schriftlicher Abmahnung
    • bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
    • bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als drei Monatsraten
    • bei vom Kunden gelieferten Inhalten, die offenkundig gegen geltendes Recht verstoßen und trotz Abmahnung nicht entfernt werden
  5. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 10 Buyout

  1. Bei Vertragsende kann der Kunde die Website mitsamt Quellcode gegen einen einmaligen Buyout-Betrag von Pixelrobots übernehmen. Gegenstand des Buyouts ist ausschließlich die Website; Cockpit-Module (§ 6a) sind nicht Gegenstand des Buyouts und können nicht übernommen werden.
  2. Der Buyout-Betrag entspricht dem 10-fachen der zum Zeitpunkt der Beendigung gültigen monatlichen Vergütung für Paket und Website-Module (Anlage 1). Entgelte für Cockpit-Module bleiben bei der Berechnung außer Betracht, da sie nicht übergeben werden.
  3. Der Buyout umfasst die Übergabe von:
    • Quellcode der Website (HTML, CSS, JavaScript, Konfigurationsdateien)
    • gegebenenfalls eingerichtete Datenbank-Inhalte als Export
    • eine Übergabe-Dokumentation mit Hinweisen zur weiteren Pflege
    • Migrations-Unterstützung in den ersten 30 Tagen ab Übergabe (Beantwortung von Rückfragen, keine aktive Pflege)
  4. Daten, die der Kunde in einem Cockpit-Modul erfasst hat, erhält er unabhängig vom Buyout nach § 6a Abs. 10 — als Export, ohne die Software.
  5. Pixelrobots übernimmt nach Buyout keine weitere Pflege oder Hosting der übergebenen Website. Der Kunde organisiert Hosting, Pflege und Sicherheits-Updates eigenständig oder mit Drittanbietern.
  6. Gestalterische Werke — Logos, Texte oder Bilder —, die über Pixelrobots Studio im Rahmen separater Werkverträge erstellt wurden, gehen mit Vollzahlung des jeweiligen Werkvertrags in das Eigentum des Kunden über. Sie sind unabhängig vom WaaS-Buyout zu betrachten.
  7. Absatz 5 gilt nicht für Software. Hat der Kunde die Herstellung eines Cockpit-Moduls über einen Studio-Werkvertrag beauftragt und bezahlt, erwirbt er dadurch weder Eigentum an der Software noch ein Recht, sie über die Zuschaltung hinaus zu nutzen; es bleibt bei § 6a Abs. 2 bis 6 und dem Software-Zusatz zum Studio-Werkvertrag.

§ 11 Haftung

  1. Pixelrobots haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln
    • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie
    • nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pixelrobots nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 12 Monaten an Pixelrobots gezahlten Vergütungen.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von Pixelrobots ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Pixelrobots erstellt regelmäßige Backups gemäß Anlage 1; die Verantwortung für eigene Datensicherung des Kunden bleibt unberührt.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pixelrobots.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Pixelrobots verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Endkunden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Soweit Pixelrobots personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen eigenständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV steht neben diesen AGB und ist nicht deren Anlage (§ 1 Abs. 5); für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten geht er diesen AGB vor. Mustertext wird auf Anfrage bereitgestellt.
  3. Pixelrobots verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden. Diese Verpflichtung besteht über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
  4. Pixelrobots ist berechtigt, den Kunden anonymisiert oder mit ausdrücklicher Zustimmung als Referenz zu nennen (z. B. Logo auf der Pixelrobots-Website, Erwähnung in Akquise-Materialien). Eine namentliche Nennung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung; eine anonymisierte Nennung kann der Kunde jederzeit untersagen.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, haftet Pixelrobots nicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, weitreichende Internet- oder Energieversorgungs-Ausfälle, Pandemien sowie Streiks und Aussperrungen, die nicht von Pixelrobots zu vertreten sind.
  2. Bei Eintritt höherer Gewalt informiert Pixelrobots den Kunden unverzüglich. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die jeweiligen Leistungspflichten ausgesetzt.
  3. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Änderungen der AGB und der Anlagen

  1. Pixelrobots ist berechtigt, diese AGB sowie die nicht-preisbezogenen Inhalte der Anlagen 1 (Modul-Katalog) und 2 (Ticket-Definition) anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. neue Module, neue rechtliche Anforderungen, technische Weiterentwicklung). Preisbestandteile der Anlagen werden ausschließlich nach Absatz 4 geändert. Vom Änderungsrecht nach diesem Absatz ausgenommen sind der Auftragsverarbeitungsvertrag und seine Anlagen. Über Zweck und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet allein der Kunde als Verantwortlicher; eine einseitige Änderungsbefugnis von Pixelrobots bestünde im Widerspruch zu Art. 28 DSGVO.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
  3. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist Pixelrobots berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen. Bestehende Verträge laufen bis zum Ende ihrer Mindestlaufzeit zu den ursprünglichen Bedingungen weiter.
  4. Preisanpassungen sind nicht über diesen Mechanismus möglich; sie bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.

§ 15 Aktions- und Empfehlungs-Boni

  1. Pixelrobots kann von Zeit zu Zeit Aktions- oder Empfehlungs-Boni anbieten. Aktions-Boni werden im Einzelfall vereinbart und im Angebot bzw. in der Rechnung als gesonderte Position transparent ausgewiesen.
  2. Empfehlungs-Boni werden in folgenden zwei Formen ausgereicht:

    a) Bestandskunden-Empfehlung

    Empfiehlt ein Bestandskunde Pixelrobots an einen neuen Kunden und schließt dieser einen WaaS-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab und erreicht die Live-Schaltung, erhält der empfehlende Bestandskunde eine Gutschrift in Höhe einer Monatsrate seines aktuellen WaaS-Basispakets. Die Gutschrift wird mit der nächstfälligen Monatsrechnung des empfehlenden Kunden verrechnet.

    b) Neukunden-Bonus aus Empfehlung

    Der durch eine Empfehlung gewonnene Neukunde erhält ein Modul seiner Wahl aus dem Modul-Katalog (Anlage 1) für die ersten drei (3) Monate ab Aktivierung des Moduls kostenfrei. Ab dem vierten (4.) Monat wird das Modul zum jeweils geltenden Listenpreis berechnet.

  3. Empfehlungs-Boni werden im Angebot des Neukunden transparent als eigene Position ausgewiesen (Position „Empfehlungs-Bonus" mit Name des Empfehlers, sofern dieser der Namensnennung zugestimmt hat).
  4. Verfall und Rückforderung:
    • Bei ordentlicher Kündigung des Vertrags vor Ablauf eines aktiven Bonus-Zeitraums verfällt der Bonus zum Vertragsende. Eine Rückforderung des Bonus-Werts erfolgt nicht.
    • Bei außerordentlicher Kündigung durch Pixelrobots aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere Zahlungsverzug gemäß § 8 oder rechtsverletzende Inhalte gemäß § 9 Abs. 4), ist Pixelrobots berechtigt, den anteiligen Bonus-Wert nachzuberechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Maßgeblich ist der Listen-Wert der Bonus-Leistung zum Zeitpunkt der Bonus-Gewährung.
  5. Pixelrobots behält sich vor, einzelne Aktionen oder Empfehlungs-Programme jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Bereits zugesagte Boni aus abgeschlossenen Verträgen bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Pixelrobots (Worpswede, Niedersachsen). Pixelrobots ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Pixelrobots anerkannt sind.
  6. Eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pixelrobots zulässig.