Eine Patientin will sonntagabends online einen Erstgespräch-Termin buchen. Sie nutzt einen Screenreader, weil sie schlecht sieht. Der Reader stoppt: Die Buttons haben keine sinnvollen Beschriftungen, die Termin-Tabelle existiert für ihn gar nicht. Sie ruft am Montag eine andere Praxis an.
Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Dienstleistungen barrierefrei sein — und das betrifft Praxen anders, als die meisten denken. Nicht alle Praxiswebsites fallen darunter. Aber die meisten, die mehr als eine digitale Visitenkarte sein wollen.
Wir erklären, wann das Gesetz für Sie gilt, was Barrierefreiheit konkret bedeutet — und warum die meisten Praxen schon dann betroffen sind, sobald sie online Termine vergeben. Mit konkreten Zahlen, ohne Panikmache.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit 28. Juni 2025 für gewerbliche Online-Dienstleistungen.
- Solo-Praxen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. Euro Umsatz fallen an sich raus.
- Aber: Sobald Patient:innen auf Ihrer Website selbstständig Termine buchen können, gilt sie rechtlich als Dienstleistung — und ist barrierefrei zu gestalten.
- Bußgelder bis 100.000 Euro sind im Gesetz vorgesehen.
- Barrierefreiheit ist machbar, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Nachrüsten ist teurer.
Was das BFSG ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel: Menschen mit Behinderung sollen digitale Dienstleistungen genauso nutzen können wie alle anderen — von der Bankenseite bis zum Termin-Buchungs-Widget Ihrer Praxis.
Anders als oft befürchtet ist das BFSG nicht „noch eine Pflicht". Es ist eine Konsolidierung dessen, was unter dem Schlagwort Webzugänglichkeit seit zwanzig Jahren diskutiert wird. Konkret stützt sich das Gesetz auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA — ein etablierter, international anerkannter Standard.
Was sich geändert hat: Die Anforderung wird in Deutschland erstmals systematisch durchgesetzt. Mit Marktüberwachungsbehörden, Beschwerdewegen und Bußgeldrahmen.
Wen das Gesetz wirklich erfasst — und der Knackpunkt Online-Termin
Auf den ersten Blick lesen sich die Schwellenwerte beruhigend: Das BFSG gilt nur für Unternehmen ab mehr als 10 Beschäftigten oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für eine klassische Solo-Praxis ist das also keine direkte Vorgabe.
Auf den zweiten Blick wird es interessant. Der Gesetzestext erfasst nicht nur Unternehmen, sondern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine Praxiswebsite, auf der Patient:innen sich nur informieren, ist keine solche Dienstleistung — sie ist eine elektronische Visitenkarte.
Aber: Sobald Patient:innen auf Ihrer Website selbstständig einen Termin buchen können, kippt die Einordnung. Die Site wird rechtlich zum elektronischen Marktplatz. Und damit fällt sie unter das BFSG, unabhängig von Ihrer Praxisgröße.
Das ist mehr als juristische Spitzfindigkeit. Bestätigt wird diese Auslegung von Fachanwälten für Medizinrecht und von der Bayerischen Landeszahnärztekammer in einer aktuellen Leitlinie. Wer Online-Buchung anbietet, ist drin. Wer mit Kontaktformular und Telefon arbeitet, ist außen vor — vorerst.
Doctolib oder andere externe Buchungs-Plattformen sind selbst BFSG-pflichtig. Aber: Wenn Sie zusätzlich auf Ihrer eigenen Site Termine vergeben, ist Ihre Site nicht „mit-geschützt". Sie wird separat erfasst.
Was „barrierefrei" konkret heißt
Barrierefreiheit klingt abstrakt. In der Praxis besteht sie aus überschaubaren Anforderungen:
- Ausreichender Farbkontrast. Mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund. Helles Beige auf Weiß ist raus. Konkrete Prüfung: WebAIM Contrast Checker.
- Komplette Tastatur-Bedienbarkeit. Jeder Button, jeder Link, jedes Formularfeld muss mit der Tab-Taste erreichbar sein — sichtbar fokussiert.
- Alternativtexte für jedes Bild. Nicht „Bild123.jpg", sondern „Therapeutin behandelt Knie eines Patienten in der Praxis".
- ARIA-Labels für interaktive Elemente. Ein Termin-Button heißt für den Screenreader nicht „›", sondern „Termin am 12. Mai um 10 Uhr buchen".
- Mindest-Schriftgröße 16 Pixel. Kein 12-Punkt-Mäusekino im Footer.
- Klare Heading-Struktur. Eine H1, danach H2, H3 — keine Sprünge, keine Design-Headings, die rein optisch sind.
- Keine Captcha-Falle bei Formularen. Wenn Captcha, dann mit hörbarer Alternative.
- Verständliche Sprache. Fachbegriffe erklären — und Anweisungen ohne räumliche Bezüge („klicken Sie hier rechts oben").
Das ist keine Liste, die Sie selbst abarbeiten müssen. Es ist eine Liste, die Ihre Website von Anfang an erfüllen sollte. Nachrüsten ist möglich — aber doppelt so teuer wie korrekt bauen.
Bußgelder: Warum 100.000 Euro keine Theoriezahl sind
Im Gesetz steht ein Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro. Das ist die Maximalzahl, nicht die Standardstrafe. Realistisch dürften erste Verfahren niedrigere Beträge ansetzen — aber 100.000 Euro sind ausdrücklich möglich.
Wichtiger als die Zahl ist der Mechanismus. Bußgelder fallen nicht zufällig vom Himmel. Sie entstehen meist durch Beschwerden von Betroffenen, die ihre Rechte durchsetzen wollen, oder durch Marktüberwachungsbehörden, die stichprobenartig prüfen. Die Behörde fordert zunächst zur Nachbesserung auf. Wer nachbessert, ist meist raus. Wer weiter macht wie bisher, riskiert die Strafe.
Heilpraktiker-Praxen sind hier in einer besonderen Lage: Sie sind Abmahnungs-Prominenz. HWG-Verstöße, DSGVO-Lücken, fehlende Cookie-Banner — all das war schon vor dem BFSG ein Risiko. BFSG kommt jetzt dazu. Wer eine vernachlässigte Site hat, sammelt mehrere Angriffsflächen gleichzeitig.
Ehrlich gesagt: Die meisten Praxen, die uns anschreiben, kommen nicht wegen einer drohenden Strafe. Sie kommen, weil sie irgendwann gemerkt haben, dass die Site, die einmal vom Cousin gemacht wurde, niemandem mehr gerecht wird — den Patient:innen nicht und ihnen selbst nicht.
So bauen wir BFSG-konforme Praxiswebsites
Wir gehen das Thema umgekehrt an: Bei uns ist BFSG-Konformität kein Add-on, sondern Teil des Standards. Jede Praxiswebsite, die wir bauen, erfüllt WCAG 2.1 Level AA — ohne Aufpreis, ohne Zusatzmodul.
Konkret heißt das:
- Wir nutzen semantisches HTML (ein Termin-Button ist ein
<button>, kein<div>). - Wir setzen Farben und Schriften so, dass die Kontrast-Mindestwerte automatisch erfüllt sind.
- Wir testen jede Seite mit Screenreader (NVDA, VoiceOver) und Tastatur-Navigation, bevor sie live geht.
- Wir liefern die Barrierefreiheits-Erklärung als Pflicht-Element nach BFSG mit aus.
- Wir aktualisieren bei Änderungen der Standards automatisch — ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wenn Sie schon eine Praxiswebsite haben, die nicht barrierefrei ist, machen wir einen Schnellcheck: Wir prüfen Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alt-Texte und Heading-Struktur. Sie bekommen eine konkrete Liste mit dem, was zu ändern ist — kostenlos. Mehr dazu auf unserer Seite für Heilpraktiker-Praxiswebsites oder in der Heilberufe-Übersicht.
12 Punkte: Selbst-Check für Ihre aktuelle Site
Wenn Sie selbst grob einschätzen wollen, ob Ihre Praxiswebsite BFSG-tauglich ist, gehen Sie diese Liste durch:
- Können Sie die ganze Seite nur mit der Tab-Taste bedienen? (Maus weg, Tab-Taste an.)
- Hat jedes Bild einen sinnvollen Alt-Text — keine Dateinamen?
- Steht der Text in mindestens 16 Pixeln und mit klarem Kontrast zum Hintergrund?
- Gibt es genau eine H1 auf der Seite — und folgt die Heading-Struktur logisch?
- Sind Fokus-Rahmen sichtbar, wenn Sie sich per Tab bewegen?
- Hat das Termin-Buchungs-Formular Beschriftungen, die ein Screenreader vorlesen kann?
- Gibt es keine reinen Bild-Buttons ohne Text-Alternative?
- Funktioniert die Site auch ohne JavaScript — zumindest für Kontakt und Inhalte?
- Gibt es eine Barrierefreiheits-Erklärung im Footer?
- Wird kein automatisch abspielendes Audio/Video ohne Pause-Möglichkeit eingebunden?
- Sind Texte in einfacher Sprache geschrieben, ohne unnötigen Fachjargon?
- Lädt die Seite schnell genug (unter 3 Sekunden auf 4G), damit auch Menschen mit langsamer Verbindung sie nutzen können?
Wenn Sie bei mehr als drei Punkten ins Schwitzen kommen, lohnt sich das Gespräch.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Solo-Praxis ohne Online-Termin?
Nein, in der Regel nicht. Wenn Sie unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Umsatz haben und keine Online-Buchung anbieten, sind Sie als reine Informations-Website nicht direkt erfasst. Empfehlen würden wir Barrierefreiheit trotzdem — Patient:innen mit Behinderung sind auch Patient:innen.
Was ist mit meinem Doctolib-Profil?
Doctolib ist eine externe Plattform, die selbst BFSG-pflichtig ist. Ihre eigene Website ist davon nicht „geschützt" — wenn Sie zusätzlich auf der eigenen Site Termine vergeben, gilt das BFSG für Ihre Site.
Reicht ein Accessibility-Overlay-Tool?
Nein. Tools, die Barrierefreiheit per Knopfdruck „drüberlegen" wollen, lösen die wenigsten Probleme — und werden von Behindertenverbänden teils ausdrücklich abgelehnt. Sie ersetzen keine ordentlich gebaute Site.
Wie lange dauert es, eine bestehende Site BFSG-konform umzubauen?
Das hängt von der Ausgangsbasis ab. Wir haben schon Sites in zwei Wochen umgebaut — und Sites, bei denen ein Neubau billiger war. Der Schnellcheck gibt Ihnen vorher Klarheit.
Wer prüft eigentlich, ob meine Site BFSG-konform ist?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Beschwerden können Patient:innen direkt einreichen. In der Praxis kommen die meisten Hinweise aus genau diesem Weg.
BFSG ist nicht das große Schreckgespenst, als das es manchmal verkauft wird — aber es ist auch nicht zu ignorieren. Vor allem dann nicht, wenn Sie Online-Termine anbieten oder das in den nächsten Monaten vorhaben. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Site heute steht, sprechen Sie uns gerne an. Wir bauen Praxiswebsites in Bremen und Umland, bei denen Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht ist — gemeinsam mit DSGVO und HWG.